Aktuelles Thema: Gefahr durch Drohnen

Der Einsatz von Drohnen im privaten Bereich nimmt immer mehr zu. Welche Folgen hat das für Umwelt und Natur?

 

Drohnen können Einflüsse auf die Tierwelt haben, die man sieht, aber auch solche, die von außen unsichtbar sind. Dies zeigt beispielsweise eine Studie aus Nordamerika, wo mit Sendern ausgestattete Schwarzbären zu Forschungszwecken von Drohnen überflogen wurden. Dabei kreiste eine Drohne jeweils fünf Minuten über den Köpfen von vier Schwarzbären. Diese trugen ein Gerät, das ihren Herzschlag aufzeichnete. Die Tiere schienen zwar äußerlich unbewegt, ihr Puls beschleunigte sich jedoch, bei einer Bärin sogar stark.

 

Bisherige Studien mit Vögeln zeigten sehr unterschiedliche Reaktionen. Einige griffen die Drohnen an, andere flüchteten rasch, bei dritten wiederum konnte sich eine Drohne bis auf wenige Meter nähern, ohne eine Fluchtreaktion auszulösen.

 

Insgesamt gesehen gibt es derzeit allerdings noch kaum belastbare Studien, die den Einfluss von Drohnen auf die Tierwelt untersucht haben. Das Ergebnis einer Studie der Vogelwarte Sempach in der Schweiz zeigt allerdings, dass es auch bei Vögeln zu Stressreaktionen kommt. Sie ergriffen die Flucht, duckten sich ins Nest oder attackierten gar das unbekannte Objekt. So reagieren Vögel normalerweise, wenn sie oder ihre Jungen von einem Feind bedroht werden. Problematisch ist dies, weil es die Tiere viel Energie kostet. Im schlimmsten Fall verließen sie sogar ihre Brut.

 

Gesetzliche Regelungen:

 

Im privaten Einsatz fallen Multicopter (Drohnen) laut Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter Flugmodelle, die laut Gesetz leider sehr wenig reglementiert sind.

 

1. Verboten ist es, nachts ohne Beleuchtung nach Anlage 1 der Luft-VO zu fliegen.

 

2. Ohne Sondergenehmigung darf nur im unkontrollierten Luftraum geflogen werden. Der unkontrollierte Luftraum endet in einer Höhe von 762 Metern über dem Boden.

 

3. Flug über Menschenansammlungen, militärischen Objekten, Kraftwerken und Krankenhäusern ist grundsätzlich verboten.

 

4. Flug nur in Sichtweite des Piloten, Faustregel je nach Sicht, ca. 300 Meter weit und 100 Meter hoch.

 

5. Durch besondere Bestimmungen der Naturschutzgebiete kann ein Flugverbot für Modellflugzeuge in dieser Zone vorhanden sein.

 

Eine Aufstiegserlaubnis wird für Modelle unter 5 kg nicht benötigt (gilt nur für privat). Darüber hinaus ist eine Aufstiegserlaubnis zwingend erforderlich!

 

Der Handhabung von Drohnen im privaten Bereich sind damit derzeit in Deutschland kaum Grenzen gesetzt, zumindest was die Auswirkungen der Flugobjekte auf die Tierwelt betrifft. Man kann daher nur an die Einsicht der Nutzer appellieren, in sensiblen Bereichen, vor allem in der Brutzeit und in  Notzeiten, entsprechend Rücksicht auf die Vogelwelt zu nehmen.

 

(Text: Bernd Baumann)